Beitragsbild

Wohin mit ausgedienten Elektrogeräten? – Tipps zur richtigen Entsorgung von Handy, Toaster & Co

Smartphones, Laptops und allerlei sonstige elektrische Helferlein begleiten uns durch den Alltag oder erleichtern uns zuhause viele Arbeiten. Doch wohin damit, wenn diese Geräte kaputtgehen oder ausgetauscht werden sollen? Wir geben Ihnen Tipps zur ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Entsorgung!

 

Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln

Die große Mehrheit der Bevölkerung ist sich Umfragen zufolge im Grunde bewusst, dass eine verantwortungsvolle Entsorgung von nicht mehr benötigten oder kaputten Elektrogeräten wichtig ist. Bei der Umsetzung in die Praxis hapert es aber noch erheblich. Die meisten Geräte werden immer noch falsch entsorgt – ein erschreckender hoher Anteil sogar verbotenerweise über die Restmülltonne. Schlimme Folge: Sie gelangen so erst gar nicht wieder in den Rohstoff-Kreislauf.

 

Ein weit verbreitetes Phänomen: das „Schubladenhandy“

Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat nicht noch ein Smartphone in der Schublade liegen, das bereits ausgedient hat oder defekt ist? Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft belegt, dass die dadurch ungenutzt bleibenden Rohstoffe den Materialbedarf für die Smartphone-Produktion der nächsten zehn Jahre decken könnten. Im „Elektroschrott“ schlummert also ein immenses Potenzial!

 

Wichtig: die fachgerechte Entsorgung

Der richtige Umgang mit nicht mehr genutzten Elektro- und Elektronikgeräten ermöglicht die Wiederverwendung wertvoller Metalle und sonstiger oft endlich auf der Erde vorhandener Rohstoffe, was Energie und Ressourcen spart und so zum Klima- und Umweltschutz beiträgt. Außerdem ist bei richtiger Entsorgung eine sichere Handhabung von gesundheitsgefährdenden Substanzen gewährleistet, die ebenfalls in vielen Elektrogeräten enthalten sind.

Das Elektrogesetz gibt daher allen Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich einen sachgerechten Umgang mit Elektroschrott vor. Wobei wir bei der Frage sind, was eigentlich alles dazu gehört. Als kleine Faustregel lässt sich festhalten: Alles, was einen Stecker hat oder dessen Betrieb mit Hilfe von Batterien bzw. Akkus erfolgt. In diesen Fällen ist das „Wegwerfen“ schlichtweg tabu.

 

Ideal: Abgabe in EVS Wertstoff-Zentren

Mit einer unkomplizierten Abgabe von ausrangierten Elektrogeräten auf einem der 19 EVS-Wertstoffzentren sind Sie immer an der richtigen Adresse. Und das Ganze ist für Verbraucherinnen und Verbraucher komplett kostenlos. Einen Überblick über das große Netz an EVS Wertstoff-Zentren in Ihrer Nähe erhalten Sie hier.

 

Auch eine gute Option: Rückgabe im Handel

Neben der Möglichkeit Wertstoff-Zentren oder vergleichbare kommunale Sammelstellen aufzusuchen, kommt auch eine Rückgabe über den Handel in Betracht. Das Elektrogesetz verpflichtet den kompletten Handel zur Rücknahme von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Dennoch gilt es hier einige Besonderheiten zu beachten:

Stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter – zum Beispiel Smartphones, Toaster, Haartrockner – grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Seit dem vergangenen Jahr müssen auch Discounter und Supermärkte Elektrogeräte kostenlos annehmen, sofern diese Geschäfte eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern aufweisen und mindestens mehrmals im Jahr elektronische Geräte anbieten.

Keine Rolle spielt dabei, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Voraussetzung ist auch nicht der Neukauf eines Gerätes. Wenn es sich um ein Gerät mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimeter handelt – zum Beispiel eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder Fernseher – sind die Händler zu einer unentgeltlichen Rücknahme nur dann verpflichtet, wenn auch ein Gerät der gleichen Art neu erworben wird.

Rücknahmepflichten betreffen auch den Onlinehandel. Hier gilt aber, dass sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche beziehen muss.

 

Bitte beachten: Batterien und Akkus entfernen

Vor der Abgabe der Altgeräte denken Sie bitte darin, die von Ihnen eingesetzten Batterien und Akkus zu entfernen. Etwaige Beschädigungen sorgen für Brandgefahr! Aus Sicherheitsgründen sollten vor dem Einwurf in Sammelbehälter auch die Pole abgeklebt werden.

 

Weitere Informationen zu den Themengebieten Elektroaltgeräte und Abfälle finden Sie hier:

EVS-Wertstoff-Zentren: Anlaufpunkt für Elektroaltgeräte | mehr

EVS-Blog: Alles Müll – oder was? EVS Abfall-Nachschlagebüchlein gibt Antworten | mehr

 
Header: ausgemusterte Elektroaltgeräte von vejaa / Adobe Stock 
Autor: Michael Bauer, EVS

 

 

Hinterlasse einen Kommentar