Beitragsbild

Tipps gegen die Verschwendung von Lebensmitteln – Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verfallsdatum

Rund 6 Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland pro Jahr im Abfall von privaten Haushalten. Ein großer Teil davon wäre noch genießbar gewesen. Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sind sicherlich ein bedeutender Grund für das Wegwerfen von Lebensmitteln. Höchste Zeit, Missverständnisse auszuräumen. Vermeidung von Lebensmittelabfällen bedeutet schließlich zugleich eine höhere Wertschätzung für die Mittel zum Leben.

 

„Abgelaufene“ Lebensmittel: Häufig zu schade für die Tonne!

Wer kennt das nicht? Der noch nicht angebrochene Joghurt rutscht im Kühlschrank nach hinten und nun ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten. Nimmt uns dieses Datum automatisch die Entscheidung ab, ob wir ein Lebensmittel noch verzehren können oder wegwerfen müssen? Nein!

Anders als von vielen Verbraucher*innen angenommen, ist das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum. Das vom Hersteller festgelegte Datum gibt bloß an, bis zu welchem Datum das Lebensmittel bei richtiger Handhabung und Lagerung seine spezifischen Produkteigenschaften mindestens behält. Es sagt nicht aus, dass die Ware nach Ablauf des Datums verdorben ist, sondern dient als Orientierung für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Das heißt konkret: Lebensmittel können in sehr vielen Fällen auch über dieses Datum hinaus bedenkenlos gegessen bzw. getrunken werden.

 

Sehen, Riechen, Schmecken – Ihre Sinne sind gefragt!

Ist das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder überschritten, sollten Sie einfach Ihren eigenen Sinnen vertrauen, um die Güte des Produkts zu beurteilen. Schauen, Riechen und vorsichtiges Probieren sorgen zumeist schnell für Aufschluss. Häufig sind die Lebensmittel auch noch nach Ablauf des MHD ohne Gefahr und Qualitätseinbußen genießbar. Bemerken Sie dagegen deutliche Veränderungen in Farbe, Konsistenz, Geruch oder Geschmack, ist natürlich von einem Verzehr abzusehen.

 

Aber aufgepasst: Verfallsdatum

Das Verfalls- oder Verbrauchsdatum sollte nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verwechselt werden. Anders als beim MHD sollte ein aufgedrucktes Verfallsdatum der eigenen Sensorik die Entscheidung über den Verbrauch des Lebensmittels abnehmen. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Rohmilch muss die Haltbarkeitsdauer, gekennzeichnet als Verbrauchsdatum angegeben werden. Da sich auf diesen Produkten Keime und Bakterien leicht vermehren können, ist eine Gesundheitsgefährdung nach Ablauf des Datums nicht auszuschließen. Sie sollten dann nicht mehr verzehrt, sondern entsorgt werden.

 

Weitere Informationen zu den Themen Verschwendung von Lebensmitteln und deren Haltbarkeit finden Sie hier:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Lebensmittelabfälle | mehr

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Mindesthaltbarkeitsdatum | mehr

EVS-Blog: Lebensmittel im Kühlschrank richtig lagern | mehr

 

Autor: Michael Bauer / EVS

 

Hinterlasse einen Kommentar