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Rückstausicherung – kleine Klappe, große Wirkung

Ein überfluteter Keller ist für jeden Hausbesitzer ein Schreckensszenario. Häufig ist ein Starkregenereignis schuld an der misslichen Lage. Öffentliche Kanäle werden aus technischen und wirtschaftlichen Gründen so dimensioniert, dass die Wassermassen nur bis zu einem gewissen Umfang einwandfrei abgeleitet werden können. Punktuell auftretende, sintflutartige Regenfälle sind nicht beherrschbar.

Aber auch Rohrbrüche, verstopfte Abwasserleitungen, Ausfälle bei Pumpwerken gehören zu den möglichen Ursachen, wenn sich das Wasser über offene Stellen, z.B. einen Bodenablauf im Waschkeller, seinen Weg zurück ins Haus bahnt. Es kommt zum Super-GAU im eigenen Haus. Aufgrund des Rückstaus läuft der Keller mit Wasser voll und alles, was sich darin befindet, geht baden. Die Folgen sind weitreichend. Ein hoher Aufwand wird nötig, um Schlammablagerungen und unangenehme Gerüche zu beseitigen und Beschädigungen zu beheben. Eventuelle Gesundheitsrisiken durch im Abwasser enthaltene Keine sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Schutz vor Rückstau ist wichtig

Da ein Rückstau aus den verschiedensten Gründen jederzeit vorkommen kann, ist es für Hauseigentümer ratsam, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Überschwemmungen im Eigenheim zu vermeiden. Häufig wird in kommunalen Entwässerungssatzungen der Einbau von Absperrvorrichtungen gegen Rückstau auch verpflichtend vorgeschrieben. Hinzu kommt, dass Versicherungsgesellschaften die Zahlung von Schadensersatzleistungen für Rückstauschäden in der Regel grundsätzlich ausschließen, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist.

Wie lässt sich ein Rückstau vermeiden?

Um ein Haus gegen einen Rückstau bis zur Rückstauebene, also bis zur Straßenoberkante, zu sichern, kommt insbesondere der Einbau einer Rückstausicherung in Betracht. Das Prinzip eines Rückstauverschlusses besteht darin, dass Abwässer in Strömungsrichtung ungehindert fließen können, ein Rückweg durch Klappen, Schieberplatten oder Quetschventile aber versperrt wird. Verschiedene technische Varianten sind möglich, ebenso wie eine sog. Hebeanlage. Welche Lösung konkret zum Einsatz kommen sollte, hängt immer von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab.

Eigeninitiative ist gefragt

Das bedeutet für HauseigentümerInnen, dass Eigeninitiative gefragt ist. Bei Fragen über entsprechende Vorschriften sollten sich Grundstückseigentümer an ihre jeweilige Kommune wenden.

 

Autor: Michael Bauer / EVS

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