Projekt Sohlgleite – „freie Fahrt“ für Fische in der Ill
Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat die Anzahl gewässerregulierender Maßnahmen wie etwa das Anlegen von Staustufen zugenommen. Aber auch schon kleinere Hindernisse können die Bach- und Flussstrukturen verändern und die ökologische Durchgängigkeit für wandernde Fließgewässerorganismen erschweren. Das bedeutet, dass Fische in ihrem natürlichen Verhalten gestört werden und zum Teil nicht mehr in ihre Laichgebiete ziehen können, da die Wanderung flussaufwärts für sie unmöglich geworden ist.
Im Zusammenspiel mit den Kommunen, die für die Unterhaltung der Gewässer in ihrem jeweiligen Gebiet zuständig sind, engagiert sich auch der EVS nach Möglichkeit, die Durchgängigkeit von Fließgewässern wiederherzustellen.
Sohlgleiten für die Ill in Wustweiler
Das jüngste Beispiel für ein gemeinsames Aktivwerden in Sachen Tier- und Gewässerschutz findet sich in Wustweiler. Ein unter der Ill verlaufendes Kanalrohr des EVS wurde mit der Zeit durch die Ausspülwirkung des Baches immer stärker freigelegt. Die hinter dem Rohr zunehmende Vertiefung des Bachbettes führte dazu, dass der Kanal im schlimmsten Fall bei einem Starkregenereignis dem Druck des Wassers nicht mehr standhalten könnte, also zu brechen drohte.
Um der Gefahr eines möglichen Rohrbruches rechtzeitig vorzubeugen, entschied sich der EVS, der für die Sicherung des Kanals verantwortlich ist, für eine Sanierung. Wasserbausteine in verschiedenen Größen wurden über eine Strecke von 10 Metern einzeln und systematisch in die Ill gesetzt, eine sog. Sohlgleite gebaut, um das Niveau des Baches anzuheben. Damit wurde sichergestellt, dass das Wasser wieder ohne Strömungswirkung frei über den Scheitel des Rohres fließen kann.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten am Kanal zeigte sich, dass ein ganz in der Nähe entstandener Versprung in der Ill in Höhe von 40 bis 50 cm die Gewässerstruktur zusätzlich störte und ein Durchwandern dieses Bachabschnitts gegen die Strömungsrichtung für Fische unmöglich machte. Für die Beseitigung solcher Hindernisse sind dem Grunde nach die Gemeinden verantwortlich.
An diesem Punkt kommt nun das gute Zusammenwirken von EVS und Gemeinde ins Spiel. Aufgrund der kurzen Entfernung zwischen dem Kanalrohr und dem Versatz im Bach, konnten die beiden Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet werden, so dass sich EVS und die Gemeinde Illingen auf ein abgestimmtes Vorgehen einigten. Das bereits zur Sicherung des Kanals eingesetzte schwere Gerät wurde auch zur Beseitigung des Versatzes genutzt. EVS und Gemeinde teilten sich anschließend die Gesamtkosten der Bachsanierung in Höhe von rund 11.000 Euro hälftig.
Diese Kooperation ist ein schönes Beispiel dafür, wie trotz unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und Aufgaben gemeinsame Ziele erkannt und Synergien genutzt werden können. Nach der Rekonstruktion eines homogenen Verlaufs der Ill an diesem Bachabschnitt haben die Fische nun wieder „freie Fahrt“.
Autor: Michael Bauer / EVS-Blog