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EU Haushaltsgeräte-Verordnung tritt in Kraft – „Recht auf Reparatur“ wird verankert

Im Einklang mit den Vorgaben des Green Deal soll Europa nachhaltiger werden. Neue Ökodesign-Vorschriften der EU, auch als „Recht auf Reparatur“ bezeichnet, sind ab Anfang März in Kraft getreten. Das bedeutet, Herstellern von Produkten wie Waschmaschinen, Kühlschränken oder Geschirrspülern wird damit die Pflicht auferlegt, Ersatzteile über einen längeren Zeitraum vorzuhalten und eine bessere Reparierbarkeit zu gewährleisten. Ziel ist ein Übergang von einer Wegwerfgesellschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft.

 

Reparaturen sollen leichter werden

Können Sie sich noch an Ihre letzte Verärgerung darüber erinnern, dass ein erst ein paar Jahre altes Gerät bei Ihnen zuhause den Geist aufgab und keine Ersatzteile für eine Reparatur zu bekommen waren bzw. eine Reparatur konstruktionsbedingt überhaupt nicht möglich war? Nach dem Willen des EU-Parlaments ist es an der Zeit, hier deutliche Veränderungen einzuleiten. Das Reparieren defekter Geräte soll ab sofort einfacher und billiger werden. Hersteller müssen Verbraucher*innen und fachlich kompetenten Dienstleistern über mehrere Jahre hinweg Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen. Die Reparatur soll zudem mit allgemein erhältlichem Werkzeug möglich sein, ohne dass das Gerät dabei beschädigt wird.

 

Kampf gegen Elektroschrott

Weltweit wachsen Jahr für Jahr die Elektroschrott-Berge rapide an. Haushaltsgeräte, die mangels Reparierbarkeit nicht mehr genutzt werden können, haben daran einen maßgeblichen Anteil. Der Aktionsplan der EU zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Geräte sollen länger haltbar sein, um das Abfallvolumen zu reduzieren und Rohstoffe zu schonen.

 

aufgetürmter Berg von Elektroschrott


Schritt in die richtige Richtung

Kritik an den neuen Ökodesign-Richtlinien ist zwar schon deutlich zu vernehmen. Fallstricke bei der Umsetzung der Vorschriften im Detail – wie z.B. Lieferfristen für Ersatzteile oder der konkrete Zugang zu Komponenten – sind sicherlich zu beachten. Auch sind noch nicht alle Produktgruppen von den Regelungen erfasst. Kleingeräte wie Smartphones oder Tablets sind noch außen vor. Unter dem Strich ist die neue Haushaltsgeräte-Verordnung aber ein wichtiger Schritt hin zur Schonung wertvoller Ressourcen.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

EVS-Wertstoff-Zentren: Anlaufpunkt für Elektroaltgeräte | mehr

EVS-Blog: Tag der Mülltrennung – richtig trennen ist halb receycelt | mehr

 

Fotoquelle Header: Adobe Stock (Waschmaschinenreparatur von JenkoAtaman)
Autor: Michael Bauer / EVS

  1. Hannes Bartschneider

    Finde es gut, dass sich hier mehr um die Option der Reparatur und die der besseren Entsorgung gekümmert wird.

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