Gelber Sack, Gelbe Tonne & Co. – was hat der EVS mit dem Verpackungsabfall zu tun?
Vielerorts ist der Unmut groß über Verschmutzungen, die durch umherfliegende kaputte Gelbe Säcke entstehen. Manch einer meint, die Gelbe Tonne wäre die bessere Alternative und fordert daher vom Entsorgungsverband Saar als Dienstleister der saarländischen Kommunen, die Gelbe Tonne anstatt des Sacks einzuführen.
Zeit für den EVS einiges richtigzustellen und über seine Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten aufzuklären:
Es ist gesetzlich so geregelt, dass die Einsammlung von Verpackungen aus Kunststoff, Glas und Papier von den Systembetreibern des Dualen Systems organisiert werden muss. Diese Zuständigkeit wurde 1992 parallel zur sonstigen Hausabfallentsorgung eingeführt. Der Verbraucher zahlt seitdem die Entsorgung von Verpackungen mit dem jeweiligen Kaufpreis im Handel.
Zum 1.1.2019 tritt nun das neue Verpackungsgesetz in Kraft:
Dieses Gesetz räumt den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträgern wie dem EVS neue Mitsprachemöglichkeiten bei den Modalitäten der Entsorgung von Verpackungsabfällen ein. Verhandlungspartner für die künftige Ausgestaltung der Verpackungsentsorgung im Rahmen des neuen Gesetzes sind auf der einen Seite die neun im Saarland gemeldeten Systembetreiber – privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Auftrag des Handels die Erfassung und Verwertung von Verpackungen aus Privathaushalten organisieren – und auf der anderen Seite der EVS stellvertretend für die saarländischen Kommunen*. Dabei geht es jedoch um weit mehr, als einfach um die Frage: Gelber Sack oder Gelbe Tonne. Es handelt sich vielmehr um ein komplexes Verhandlungspaket z.B. über technische und finanzielle Detailfragen auch zur Papier- und Glaseinsammlung, zu den Abfuhrrhythmen etc.
Der EVS, der für die Kommunen verhandelt, kann also nicht frei entscheiden, er muss in Verhandlungen das bestmögliche Ergebnis erreichen.
Der Versuch einer Vorfestlegung auf den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne wäre vor diesem Hintergrund also in keiner Weise zielführend, ja sogar eher kontraproduktiv. Was würde es beispielsweise nutzen, eine Gelbe Tonne zu haben, die dann aber nur alle sechs Wochen geleert würde – damit wäre sicher niemandem geholfen. Für die Systembetreiber wird die Frage der Wirtschaftlichkeit die Verhandlungspositionen maßgebend beeinflussen. Der EVS wird seinerseits alles daransetzen, bei den verschiedenen Verhandlungsaspekten für die Saarländerinnen und Saarländer das bestmögliche und insbesondere ein nachvollziehbares Ergebnis zu erzielen.
*Nur die Kommunen, die nach §3 EVS Gesetz die Abfallabfuhr selber organisieren – Eppelborn, Lebach, Völklingen, Merzig, Mettlach, Saarbrücken, St. Ingbert, St. Wendel und Wadgassen – verhandeln eigenständig mit den Systembetreibern.